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FAQ
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Ein neues Wohnmobil hat zwei Jahre Garantie auf Aufbau und Chassis, gültig ab der ersten Inverkehrssetzung.
Ja, beim Kauf eines Occasion Fahrzeugs kann eine individuelle Garantieverlängerung in unterschiedlichem Umfang abgeschlossen werden. Einige unserer Occasion Fahrzeuge befinden sich zudem noch innerhalb der regulären Herstellergarantie.
Ihr Ansprechpartner bei Garantiefällen ist die Bolliger Nutzfahrzeuge AG. Wir prüfen den Fall, übernehmen die Abwicklung und koordinieren falls nötig direkt mit dem Hersteller.
Die Herstellergarantie für das Basisfahrzeug beträgt in der Regel zwei Jahre ab der ersten Inverkehrssetzung.
Auf den Ausbau der Marken Pössl, Clever und Giottiline gilt eine Garantie von zwei Jahren ab der ersten Inverkehrssetzung.
Die Garantie deckt Material- und Herstellungsfehler am Fahrzeug und Ausbau ab. Nicht abgedeckt sind Verschleissteile sowie Schäden durch Eigenverschulden oder unsachgemässe Nutzung. Eine detaillierte Auskunft erhalten Sie von Ihrem Kundendienstberater.
Melden Sie den Mangel bitte direkt unserem Kundendienst, damit wir den Fall prüfen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.
Ja, das ist möglich, sofern es sich um eine von uns vertretene Marke handelt. Wir übernehmen in diesem Fall gerne die Garantieabwicklung und Reparatur.
Ja, auf Zubehör und Nachrüstungen gewähren wir eine Garantie von zwei Jahren.
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